Waffenrecht mit Augenmaß – Keine voreilige und unverhältnismäßige Verschärfung des Waffenrechts (42. KPT – 18.02.2023)

Die Freien Demokraten Halle lehnen eine Verschärfung des erst 2020 zuletzt umfassend erweiterten Waffengesetzes ab und fordern stattdessen eine konsequente Umsetzung des bestehenden Waffenrechts, sowie eine Evaluierung und wirksamkeitsorientierte Modellierung der bestehenden Regelungen. Jäger und Sportschützen dürfen juristisch und medial nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

Die Landesregierung wird daher aufgefordert zunächst das bestehende Waffenrecht konsequent umzusetzen und die dafür notwendigen, personellen, strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen in den Waffenbehörden und beteiligten Institutionen zu schaffen. Vor einer weiteren Anpassung des Waffengesetzes soll die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankerte Evaluierung aller waffenrechtlichen Regelungen und Verbote im Hinblick auf Ihre Wirksamkeit zur sinnvollen und maß- und wirkungsvollen Regulierung des Waffenbesitzes für Jäger und Sportschützen und zur Verhinderung von Straftaten, sowie zur Entwaffnung verfassungsfeindlich gesinnter Bürger stehen. Dabei sollen Regelungen und Verbote, die über Europarecht hinausgehen und sich im Zuge einer Evaluierung als nicht sinn- und wirkungsvoll herausstellen auch wieder aufgehoben werden.

Die Landesregierung wird aufgefordert einer weiteren Waffenrechtsänderung ohne Evaluierung oder hinreichend belegter Wirksamkeit vorgesehener Regelungen im Rahmen einer definierten Zielstellung nicht zuzustimmen.

Die Landesregierung wird weiterhin aufgefordert darauf hinzuwirken, dass bei der statistischen Erfassung von Straftaten unter Einsatz von Waffen streng zwischen der missbräuchlichen Verwendung legaler Waffen und der strafrechtlich verbotenen Verwendung illegaler Waffen unterschieden wird und dies in Ihrem eigenen Wirkungskreis zu verlassen.

Begründung:

Bei konsequenter Anwendung des bereits geltenden Waffengesetzes hätten viele der in jüngerer Vergangenheit begangenen Straftaten mit Waffen bereits verhindert werden können. Gesetze können immer nur so wirksam sein, wie Ihre Umsetzung erfolgt und genau daran mangelt es ganz wesentlich. Die Straftäter der letzten medial bekannt gewordenen Straftaten mit Waffen hätten ganz überwiegend schon nach derzeitiger Rechtslage nicht im Besitz solcher Waffen sein dürfen und in den meisten Fällen wurden Waffen verwandt, die illegal beschafft worden waren und sich damit einer Regulierung durch das Waffengesetz entziehen. Daraus ergibt sich, dass eine Verschärfung des Waffengesetzes in diesen Fällen weiterhin keine Wirkung entfalten wird, weil damit gerade nur der legale, jedoch kaum deliktrelevante Waffenbesitz reglementiert werden kann. Der auf jede Straftat mit Waffen unmittelbar folgende, ideologisch geprägte Reflex, aktionistisch und ohne Zielrichtung sofort nach einer Verschärfung des Waffenrechts zu verlangen, muss beendet werden.

So wurden bei der Waffengesetzänderung 2020 Verbote und Beschränkungen vorgenommen, die weit über die notwendige Umsetzung der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie hinausgingen und keinen Zusammenhang mit Straftaten und der Wirksamkeit bei deren Verhinderung erkennen lassen. Solche Regelungen, wie etwa die Langwaffen-Kontingentbeschränkung für Sportschützen oder die Magazingrößenbegrenzung bei Halbautomaten, einhergehend mit dem Verbot großer Magazine, stehen in keinem sinnvollen Zusammenhang mit vernünftigen Zielstellungen.

Um die Wirksamkeit von waffenrechtlichen Regelungen und Einschränkungen jedoch überhaupt erkennen zu können, müssten die einschlägigen Statistiken, allen voran das jährlich vom BKA herausgegebene „Bundeslagebilder Waffenkriminalität“ überhaupt erst einmal unterscheiden zwischen Straftaten, die mit legalen Waffen begangen wurden und solchen, bei denen illegale Waffen zum Einsatz kamen. Auf illegalen Waffenbesitz kann das Waffengesetz denklogisch keinen Einfluss haben, denn das Wesen der Illegalität ist es ja gerade sich nicht an Gesetze zu halten, egal was drinsteht.

Erst wenn festgestellt werden würde, dass legale Waffen eine signifikante Deliktrelevanz hätten und welche das wäre, könnten zielgerichtete Gesetzgebungsmaßnahmen auch Wirkung entfalten. Die Entwaffnung von Extremisten, Reichsbürgern und sonstigen Verfassungsfeinden ist hingegen schon unter Anwendung der geltenden Rechtslage umfassend und uneingeschränkt möglich.

Bei Überlegungen zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes wird jedoch verkannt, dass Jäger und Sportschützen ganz überwiegend zu den gesetzestreusten Bürgern dieses Staates gehören, weil sie ohnehin streng überwacht und ständig überprüft werden. Diese umfangreichen Überprüfungen nun auch noch auf Gesundheitsbehörden, Zoll, Bundespolizei und die Polizeidienststellen aller Wohnsitze zurückliegender Jahre auszuweiten und dazu anlasslos amts- oder fachärztliche oder fachpsychologische Zeugnisse zu verlangen, findet in der Deliktrelevanz bisheriger Statistiken keinerlei Grundlage und führt zu überbordender Bürokratie und unzumutbarer Einschränkung der Freiheits- und Datenschutzrechte.

Insofern wird im jüngst vorgelegten Referentenentwurf des BMI ein bürokratisches Monster aufgebaut, dessen Regelungen schon personell und organisatorisch nicht umzusetzen sein werden und denen keine Zielstellung und Wirksamkeitsanalyse zugrunde liegt.

Auch die nachträgliche Reglementierung bisher erlaubnisfreier Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen und Armbrüste, bis hin zur Rückwärtsverpflichtung des Nachholens einer Sachkundeprüfung stellt für die Bürger eine Zumutung und Illegalisierung dar und lässt sich organisatorisch und faktisch überhaupt nicht bewerkstelligen. Dies alles soll zusätzlich den Waffenbehörden auferlegt werden, die dafür personell überhaupt nicht aufgestellt sind.

Hinzu kommen Sinnlosverbote, wie das des vorgeschlagenen Verbots kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen. Da Waffen ganz überwiegend aufgrund militärischer Anforderungen entwickelt und dann für den sportlichen und jagdlichen Bereich adaptiert werden, betrifft das die meisten der im legalen Besitz befindlichen Waffen. Abgesehen von der äußerst unpräzisen Definition, ergibt sich die Gefährlichkeit und Deliktrelevanz einer Waffe jedoch nicht aus deren Aussehen.

Die Aufregung im Lager der Jäger und Sportschützen, aber auch bei Nichtinhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis, wie Paintball- und Airsoft-Sportler und Besitzern von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen und Armbrüsten ist riesig und alle Betroffenen richten Ihre Aufmerksamkeit auf die FDP und hoffen, dass diese Ihre Versprechen einhält und die Vereinbarungen des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zum Waffenrecht durchsetzt. Viele der Betroffenen machen Ihre nächste Wahlentscheidung davon abhängig.

Wir als FDP dürfen hier die 2,2 Mio. rechtstreuen Legalwaffenbesitzer in Deutschland nicht enttäuschen.