„Hier geht es nicht um notorische Raserei, sondern es dürfte nahezu allen Autofahrern schon einmal passiert sein, dass man unbeabsichtigt zu schnell unterwegs ist – etwa wenn auf der täglichen Pendelstrecke wegen einer Baumaßnahme nur 30 statt wie gewohnt 50 erlaubt ist. Wir haben als Fraktion heute einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem wir fordern, diesbezüglich wieder für Verhältnismäßigkeit zu sorgen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass auch der Bundesverkehrsminister diese Regelung zwischenzeitlich als unverhältnismäßig anerkennt und eine entsprechende Änderung der StVO auf den Weg bringen will. Da die nur in Kraft treten kann, wenn die Länder im Bundesrat zustimmen, appelliere ich an die Landesregierung eine solche Entschärfung mitzutragen und die Bereitschaft dazu auch möglichst bald zu signalisieren.“
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