Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat die einzelnen Beschränkungen für den Einzelhandel (40-qm Regel, Terminbuchung) aufgehoben. “Die Beschränkungen sind eine Ungleichbehandlung. Für sogenannte privilegierte Geschäfte gilt dies nicht. Das ist ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichheit. Ich hoffe inständig, dass das OVG auch hier in Sachsen-Anhalt diesem Beispiel Folge leistet. Damit auch unsere Einzelhändler hier vor Ort endlich nicht mehr gegängelt werden und in Ruhe ihren Berufen nachgehen können”, so Stadtrat Olaf Schöder.
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