Für die Freien Demokraten im Landtag von Sachsen-Anhalt ist klar, dass auch für Corona-Demos der sogenannten Querdenker rechtsstaatliche Grundsätze gelten müssen. Eine rote Linie darf durch die Demonstranten nicht überschritten werden.
„Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut in unserer Demokratie, daher erteilen wir allen eine Absage, die dieses einschränken wollen, nur weil ihnen die Corona-Proteste nicht passen oder das eigene Weltbild damit angekratzt wird. Dieses Grundrecht gilt auch für Andersdenkende, selbst wenn die geäußerten Meinungen teils obskur sind. Die Sicherheitsbehörden müssen dieses Recht überall gewährleisten“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Andreas Silbersack.
„Das bedeutet aber auch, dass von den Demonstranten auf der Straße oder gerade auch im Internet eine ganz klare rote Linie nicht überschritten werden darf. Wer Kinder als Schutzschilde bei Demos einsetzt, Polizisten angreift oder seinen Gewalt- oder Umsturzfantasien freien Lauf lässt, in dem er Morddrohungen gegen Politiker oder Ärzte verbreitet, der darf nicht mit Nachsicht rechnen oder sich auf demokratische Grundsätze berufen. Gleiches gilt für die sogenannten Spaziergänge, mit denen einige das Versammlungsrecht gezielt umgehen wollen. Hier muss der Rechtsstaat auch mit aller Härte durchgreifen. Das muss jedem Teilnehmer klar sein: Wer friedlich protestieren will, der muss sich auf der anderen Seite von demokratiefeindliche Verschwörungsideologien, Reichsbürger und sich radikalisierende Querdenker, Antisemiten und gewaltbereiten Rechtextremen deutlich distanzieren“, so Silbersack, der auch Rechtsanwalt ist.
Die FDP-Fraktion appelliert daher an die überwiegend friedlichen Demonstranten, rechtsstaatliche Grundsätze nicht über Bord zu werfen und denjenigen Einhalt zu gebieten, die gegen Demokratie, Grundgesetz und pluralistische Gesellschaft agieren. „Alles andere provoziert zu Recht als ultima ratio eine Versammlungsauflösung. Gewalt und Hass dürfen niemals legitimiert werden“, so Silbersack abschließend.