NATURA 2000 – Landesverordnung Sachsen-Anhalt (36. KPT – 10.03.2018)

NATURA 2000 – Landesverordnung Sachsen-Anhalt: mehr Förderung für alle Beteiligten im Sinne der europäischen Vorgaben und weniger Einengung durch landeseigene Naturschutzvorstellungen

Die Freien Demokraten Halle (Saale) fordern die Landesregierung und insbesondere die zuständige Ministerin auf, sich bei der Erarbeitung der NATURA2000-Landesverordnung enger an den Zielen der entsprechenden europäischen Richtlinien zu orientieren und nicht mit den Landesregelungen darüber hinaus zu gehen. Den wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, regionalen und freizeitbedingten Anforderungen und Erfordernissen* ist deutlich mehr Raum in der NATURA2000-Landesverordnung zu geben als dies im vorliegenden Entwurf der Verordnung der Fall ist.

Fachrecht außerhalb des Naturschutzrechts ist in der Zuständigkeit der entsprechenden Fachbehörden zu belassen und nicht über die allgemeinen Schutzbestimmungen in die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden zu rücken. (NATURA2000 LVO § 6)