Ex iniuria ius non oritur

Wer kennt es nicht, das markante Gebäude in der Leipziger Innenstadt am heutigen Simsonplatz? Das Bundesverwaltungsgericht, vielen auch noch bekannt als Dimitroff-Museum.

Im Rahmen unserer Besuche in Firmen und Einrichtungen, die wir als Ortsverbände organisieren und mit denen wir unseren Mitgliedern das Leben in unserer Region näher bringen wollen, hatten wir am 23. Februar dieses Jahres das Bundesverwaltungsgericht als Ziel gewählt. Das beeindruckende Gebäude, in dem das höchste deutsche Verwaltungsgericht seinen Sitz hat, wurde in den Jahren 1888 bis 1895 als Reichsgericht errichtet und ist in seiner Grundfläche mit der des Reichstagsgebäudes in Berlin vergleichbar, sozusagen Judikative und Legislative als gleichwertige Einheit.

Die ca. 20 Teilnehmer folgten auf dem rund zweistündigen Rundgang den interessanten Ausführungen unseres Gästeführers Herrn Wittig. So erfuhren wir u. a., dass das Gebäude nach den Entwürfen der nicht nur für damalige Zeiten sehr jungen Architekten Ludwig Hoffmann (zu Baubeginn 36 Jahre alt) und Peter Dybward (29) entstand und der Umbau in den Jahren 1997 bis 2001 mit 65 Mio.  DM kostengünstiger als geplant (69 Mio. DM) ausfiel.

Natürlich durften wir auch die Sitzungssäle sehen, die in unterschiedlichem Umfang in den Originalzustand versetzt wurden. Neben der großen Empfangshalle, mit der von einem Tonnengewölbe getragenen Kuppel, ist aus meiner Sicht der große Sitzungssaal an der Ostseite des Obergeschosses der repräsentativste Raum des Gebäudes, der auch für Konzertveranstaltungen genutzt wird.

Der Umbau von 1997 bis 2001 fiel mit 65 Mio.Euro ganze 4 Mio. Euro günstiger aus als zuvor geplant.

Im nichtöffentlichen Bereich des Gebäudes konnten wir einen Blick in Beratungs- und Empfangsräume des derzeit von Präsidentin Eckertz-Höfer geleiteten Bundesverwaltungsgerichts werfen. Dieser Teil des Gerichts war in früherer Zeit der Bereich der Dienstwohnung des Reichsgerichtspräsidenten, zu dem auch eine private Zufahrt, ein separates Treppenhaus und einer der beiden Innenhöfe als Privatgarten gehörten.

Egal, ob man an einer der fast ausnahmslos öffentlichen Verhandlungen teilnimmt oder bei einem Leipzigbesuch nur mal einen Blick in das Gebäude wirft, man wird das Gericht, so wie wir, mit interessanten Eindrücken verlassen.

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