Aufwandsspenden 2012

DAGMAR LOOS zeigt auf, wie Sie die FDP unterstützen und obendrein Steuern sparen.

für alle Mitglieder wieder die Möglichkeit, ihren Aufwand für die Partei als Spende abzurechnen. Die entsprechenden Anträge gibt es in der Kreisgeschäftsstelle.Es können u.a. Fahrtkosten zu Versammlungen, zeitlicher Aufwand für die FDP und Telefonkosten geltend gemacht werden.

Jedes Mitglied profitiert unmittelbar durch die Verringerung der Steuerschuld um genau 50 % der geleisteten Spenden. Wer für 1.650 Euro Aufwand abrechnet, spart 825 Euro an Steuern. Über die 1.650 Euro hinaus kann bis zu einer Gesamtobergrenze von 3.300 Euro pro Einzelperson (Ehepaare bis 6.600 Euro) weiterer Aufwand steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei richtet sich die Ersparnis jedoch nach dem persönlichen Steuersatz. Wer beispielsweise einen persönlichen Einkommensteuersatz von 40 Prozent hat, spart bei jedem Euro Aufwandsspende über die 1.650 Euro-Grenze hinaus noch einmal 40 Cent.

Neben der Steuervergünstigung profitiert auch die Partei von der Spendenabrechnung. Nach dem Parteiengesetz wird für jeden Mitglieds- und Spendeneuro (inkl. Aufwandsspenden) ein staatlicher Zuschuss in Höhe von 38 Cent gewährt. Aufgrund einer für alle Parteien geltenden Kappungsgrenze liegt die Rückerstattung in der Realität etwas niedriger – bei ca. 20 Cent für den Landesverband. Wenn die FDP dabei mehr Aufwand abrechnet als andere Parteien, zahlt sich das finanziell aus. Das gleiche Prinzip gilt innerhalb der Bundespartei.
Bitte machen Sie von der Möglichkeit der Aufwandsspendenabrechnung Gebrauch. Sie helfen damit, die FDP finanziell besser auszustatten und sparen selbst Steuern.  Darum hier noch ein paar Hinweise zum Ausfüllen des Antrages. Wichtig ist es, dass:

  • Kilometer so exakt wie möglich angeben werden,
  • bei Nebenkosten u.a. Parktickets und Taxiquittungen einzutragen sind,
  • Sie die genaue Uhrzeit der Abreise/der Rückkehr angeben,
  • bei Hotelübernachtungen entweder die Rechnung anzugeben sind bzw. pauschal 20,00 Euro pro Nacht verrechnet werden,
  • das Tagegeld durch die Geschäftsstelle errechnet wird und
  • Funktionsträger, deren Telefonkosten erstattet werden können (Mitglieder des Kreisvorstandes u.a.), die Originalbelege mit abrechnen.

Alle Anträge sollten bis 14.12.2012 beim zuständigen Kreisschatzmeister eingereicht werden.  Alle eingereichten Anträge werden in  erster Instanz durch den Kreisschatzmeister geprüft und bestätigt. Danach gehen diese Anträge weiter an den Landesschatzmeister zur dortigen Prüfung. Erst nachdem diese beiden Prüfungen erfolgt sind, ergeht eine Meldung nach Berlin, um dort die Summen einzubuchen. Danach erhalten die einzelnen Parteifreunde ihre jeweiligen Quittungen zugesandt. Später eingereichte Anträge können erst im nächsten Jahr berücksichtigt werden.

Und das ist jedes Jahr erneut so. Also helfen Sie uns und sich damit auch.

Vielen Dank.

 

Dagmar Loos

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