Dies ist das Ergebnis einer gemeinsamen Veranstaltung am 10. März 2015 von Kreishandwerkerschaft und FDP zu Parkplatzproblemen am Auftragsort. Es lag von den zahlreich anwesenden Vertretern des Handwerks eine Zustimmung zu 100 % vor.
Die Handwerkerparkkarte soll es handwerklichen Betrieben ermöglichen, in der Stadt Halle an geeigneten und für eine Auftragsausführung günstigen Plätzen für die Dauer ihres Einsatzes ihre Fahrzeuge flexibel abzustellen, ohne dafür zusätzliche Parkgebühren zu entrichten. Sie soll die Handwerker dazu berechtigen in Zonen mit Parkuhren, auf Anwohnerparklätzen zu parken, aber ebenso ohne Zusatzkosten auf ausgewiesenen oder zeitlich begrenzten Parkplätzen.
“Durch den vorherigen Erwerb der Parkkarte, soll es den Berechtigten ermöglicht werden, ihren beruflichen Tätigkeiten unkomplizierter als bisher nachzugehen”, so Uwe Detloff, Vorsitzender des FDP Arbeitskreises Wirtschaft. Die Karte soll als zusätzliches Angebot interessierten Betrieben zur Verfügung stehen. Sie gilt aber nicht als generelle Parkerlaubnis sondern nur in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis.
Die Handwerkerparkkarte soll auf die jeweilige Firma und deren Fahrzeuge ausgestellt werden und sichtbar im jeweiligen Fahrzeug ausgelegt werden. Denkbar ist eine Ausführung in Heftform, zeitlich unbegrenzt, d.h. bis der letzte Talon verbraucht ist, mit 10 bzw. 50 Talons für die eine noch festzulegende Gebühr, die nicht höher als 2,00 € pro Talon betragen sollte.
Selbstverständlich soll die Parkkarte nicht dazu berechtigen, Feuerwehrzufahrten, Sperrflächen oder andere sensible Vehrkehrspunkte wie Kreuzungen zuzuparken und damit die Verkehrsgefährdung erhöhen bzw. den fließenden Verkehr behindern.
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