Aufgrund der verzögerten Einbringung durch die Oberbürgermeisterin und die Absetzung der Haushaltsberatungen in den Ausschüssen rückt die Verabschiedung in weite Ferne. Ohne beschlossenen Haushalt ist jedoch keine Mittelauszahlung an Vereine und freie Träger möglich. Eine eventuelle Freigabe wird nicht vor dem Sommer erfolgen, denn das Landesverwaltungsamt muss den Haushaltsplan vorher noch prüfen.
Dabei gibt es gar keine Gestaltungsspielräume, wie immer wieder von der Stadtverwaltung suggeriert wird. Die bestehende Gesetzeslage ist umzusetzen und die besagt nun mal, dass die Gemeinde einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen hat. Etwaige Neuschulden dürfen nur unter bestimmten Bedingungen in engen Grenzen erlaubt werden. Das Landesverwaltungsamt hat der Stadt Halle (Saale) bereits im Vorfeld für dieses Jahr eine Neuverschuldung in Höhe von 9 Millionen Euro zugestanden.
Dies liegt vor allem in der besonderen Funktion als Oberzentrum begründet. Das heißt, die Stadt übernimmt für sein Umland Aufgaben, die eigentlich durch das Finanzausgleichsgesetz der Stadt Halle (Saale) vom Land Sachsen-Anhalt erstattet werden müssten. Da das Land sich aber seit Jahren zu Lasten der Gemeinden saniert, wird diese Neuverschuldung zugestanden. Auf dem Schuldendienst, also der Zinslast und der Rückzahlung des Kredits, bleibt die Stadt und damit ihre Bürger natürlich sitzen.
Die Oberbürgermeisterin hat auch dieses Jahr einen unvollständigen Entwurf vorgelegt und erwartet nun vom ehrenamtlichen Rat die Hausaufgaben der 2500 hauptamtlichen Mitarbeiter zu erledigen und einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erstellen. Hochbezahlte Beigeordnete sahen sich nicht in der Lage, Schwerpunkte zu setzen und Ausgaben und Einnahmen in Deckung zu bringen.
Land und Bund sind nicht alleine, wenn es darum geht, auf Kosten der städtischen Finanzen Wohltaten an die Bürger verteilen zu wollen. Im Stadtrat werden alle Jahre wieder Wünsche geäußert, die eigentlich nicht bezahlbar sind. Dies ist den verteilungsfreudigen Stadträten natürlich bewusst, aber gegenüber den Wählern muss man unbedingt den Eindruck erwecken, man würde ihre Wünsche erfüllen. Dass künftige Generationen die Zeche bezahlen ist den „Wohltätern“ egal.
Letztlich schadet sich aber der Stadtrat mit der Verabschiedung eines nicht genehmigungsfähigen Haushalts selbst. Nur mit einem genehmigten Haushalt hat der Stadtrat den ihm gesetzlich gebührenden Gestaltungsspielraum bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Gelder. Da diese begrenzt sind, müssen Prioritäten gesetzt werden. Damit haben die Stadträte den jeweiligen Interessengruppen gegenüber keinen leichten Stand. Aber es wäre ein Ausdruck von Ehrlichkeit, von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.
Die FDP-Stadtratsfraktion sieht sich auch in den aktuellen Beratungen der Verabschiedung eines genehmigungsfähigen Haushalts verpflichtet, um das Gemeinleben aufrechterhalten zu können, zu dem auch die sogenannten freiwilligen Leistungen im Sport-, Kultur-, Jugendhilfe- und Sozialbereich gehören. Viele Vereine und freien Träger setzen auf einen entscheidungsfähigen Stadtrat. Stellen wir uns der Verantwortung!
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