Bundesgerichtshof hebt Freispruch Wiegands durch das Landgericht Halle auf
Freie Demokraten fordern Rücktritt von Oberbürgermeister Wiegand
Die FDP Halle fordert Halles Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand (parteilos) zum sofortigen Rücktritt auf.
Hintergrund ist die Aufhebung des Freispruchs wegen des Vorwurfes der Untreue durch den Bundesgerichtshof am heutigen Tage.
Nach Ansicht der Freien Demokraten muss der Oberbürgermeister nun weiteren Schaden von der Stadt abwenden und unverzüglich Konsequenzen ziehen.
Zwar habe der Bundesgerichtshof die Sache zur erneuten Verhandlung an ein anderes sachsen-anhaltisches Landgericht zurückgegeben, doch sei nun mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Verurteilung wegen Untreue zu rechnen, sagte Peter Kehl, Kreisvorsitzender der FDP Halle und Rechtsanwalt.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshof hatte den Freispruch des Oberbürgermeisters ungewöhnlich heftig kritisert. Bereits die Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen der maßgeblichen Tarifbestimmung durch das Landegericht Halle weise durchgreifende Rechtsfehler auf. Die Annahme, Wiegand habe daher nicht pflichtwidrig im Sinne einer Untreue nach § 266 StGB gehandelt, sei schon aus diesem Grund nicht tragfähig.
Wiegand wird vorgeworfen, bei seinem Amtsantritt als Oberbürgermeister mit drei Personen, die als Tarifbeschäftigte in seinem persönlichen Umfeld Aufgaben in der Stadtverwaltung übernehmen sollten, Arbeitsverträge unter Zubilligung einer jeweils sachlich nicht gerechtfertigten Erfahrungsstufe abgeschlossen zu haben. Damit habe er nicht nur gegen die maßgeblichen Bestimmungen des für die Stadt Halle geltenden Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst verstoßen, sondern auch unter Missbrauch seiner Stellung als Amtsträger pflichtwidrig im Sinne des Straftatbestandes der Untreue (§ 266 StGB) gehandelt, wodurch der Stadt Halle ein Vermögensschaden entstanden sei.